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   VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21   

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VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21 (https://dejure.org/2022,13968)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.05.2022 - 12 B 10011/21 (https://dejure.org/2022,13968)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 12 B 10011/21 (https://dejure.org/2022,13968)
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  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21
    Sofern - wie hier - von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung der Bewerber auszugehen ist, ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht und sie insbesondere nicht gehalten ist, bei der Heranziehung der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. August 2011 - 5 ME 212/11 -, Rn. 9, juris).

    Durch eine unzureichende Dokumentation wird daher gerichtlicher Rechtsschutz in unzumutbarer Weise erschwert (OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. August 2011 - 5 ME 212/11 -, Rn. 12, juris).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, Rn. 46, juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21
    Dies ist der Fall, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Rn. 22; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.2016 - 2 MB 16/16 -, Rn. 16, jeweils juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 21, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21
    Dies ist der Fall, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Rn. 22; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.2016 - 2 MB 16/16 -, Rn. 16, jeweils juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13

    Beförderungsauswahlentscheidung anhand von weiteren leistungsbezogenen

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21
    Als leistungsbezogenes Auswahlkriterium kann der Dienstherr auch die Ergebnisse von strukturierten Auswahlgesprächen heranziehen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, Rn. 35, juris).
  • VG Schleswig, 14.06.2021 - 12 B 22/21

    Beförderungsauswahl; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Auswahlgespräch

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21
    Insofern können Auswahlgespräche lediglich ergänzend zu weiteren Leistungskriterien herangezogen werden (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 12 B 22/21, Rn. 22 m.w.N., juris).
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